Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter, Geltungsbereich und Zielgruppe
1.1 Anbieter
Anbieter sämtlicher unter diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angebotenen Leistungen ist die
excodata GmbH
Hirschstettner Straße 19
1220 Wien
Österreich
E-Mail: office@excodata.com
nachfolgend auch „excodata“, „wir“ oder „Anbieter“ genannt.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse zwischen excodata und ihren Kunden über
- a) die Bereitstellung von Software als SaaS, Webanwendung, API, Cloud Service oder sonstige digitale Softwareleistung,
- b) Managed Services, insbesondere im Zusammenhang mit Produktdaten, BMEcat, ETIM, eClass, elektronischem Datenaustausch, Schnittstellenbetrieb, Datenverarbeitung, Datentransformation und vergleichbaren Leistungen, sowie
- c) Projektleistungen, insbesondere Beratungsleistungen, Konzeption, Implementierung, Individualentwicklung, Integrationen, Automatisierungslösungen, Anpassungen, technische Unterstützung und damit zusammenhängende sonstige Leistungen.
Diese AGB gelten auch dann, wenn excodata Leistungen unter einer gesonderten Produktbezeichnung, einem gesonderten Produktnamen, einer Subdomain, einem Kundenportal oder einer gesonderten technischen Plattform anbietet, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
1.3 Ausschließliche Geltung gegenüber Unternehmern
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des österreichischen Unternehmensrechts.
Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Maßgeblich ist insoweit insbesondere § 1 UGB.
Verträge mit Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes werden auf Grundlage dieser AGB nicht abgeschlossen. Verbraucher ist, wer ein Geschäft abschließt, das nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Maßgeblich ist insoweit insbesondere § 1 KSchG.
Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt und das jeweilige Vertragsverhältnis zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
1.4 Keine Einbeziehung fremder Bedingungen
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn excodata ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Dies gilt auch dann, wenn in Bestellungen, Abrufen, Portalen, Formularen oder sonstigen Unterlagen des Kunden auf dessen eigene Bedingungen verwiesen wird.
1.5 Rangfolge der Vertragsunterlagen
Soweit zwischen excodata und dem Kunden mehrere Vertragsunterlagen bestehen, gilt für deren Auslegung und Anwendung folgende Rangfolge:
- individuelle schriftliche Vereinbarungen der Parteien,
- das jeweilige Angebot bzw. die jeweilige Auftragsbestätigung von excodata,
- produktspezifische oder leistungsbezogene besondere Bedingungen dieser AGB,
- die allgemeinen Regelungen dieser AGB.
Soweit in einzelnen Vertragsunterlagen Regelungen für einen bestimmten Leistungsbereich ausdrücklich und abschließend getroffen wurden, gehen diese spezielleren Regelungen den allgemeineren Bestimmungen vor.
1.6 Keine Hardwarelieferungen, kein Warenhandel
Diese AGB gelten nicht für Hardwareverkäufe oder sonstigen Warenhandel, sofern excodata solche Leistungen nicht ausnahmsweise ausdrücklich und schriftlich anbietet.
Soweit excodata Drittsysteme, Drittsoftware, Infrastrukturleistungen, Hosting, Payment Services oder sonstige Leistungen Dritter in ihre Leistungen einbindet oder deren Nutzung voraussetzt, bleibt der jeweilige Drittanbieter für seine eigenen Leistungen und Vertragsbedingungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.7 Vertragsbezogene Kommunikation
Soweit in diesen AGB oder in Einzelvereinbarungen nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgesehen ist, können vertragsbezogene Erklärungen auch in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über hierfür vorgesehene Funktionen in einem Kundenportal oder einer Softwareoberfläche von excodata.
Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
1.8 Anwendbare Sprache
Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist grundsätzlich Deutsch.
Soweit excodata dem Kunden Übersetzungen, insbesondere englische Fassungen von Vertragsdokumenten, AGB, Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Unterlagen zur Verfügung stellt, dienen diese ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Im Fall von Widersprüchen, Auslegungszweifeln oder Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Definitionen
Soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist, haben die nachfolgenden Begriffe die jeweils festgelegte Bedeutung:
2.1 Anbieter
„excodata“ oder „Anbieter“ bezeichnet die excodata GmbH gemäß Punkt 1.1.
2.2 Kunde
„Kunde“ ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die mit excodata ein Vertragsverhältnis eingeht und dabei als Unternehmer handelt.
2.3 Vertrag
„Vertrag“ bezeichnet die Gesamtheit der zwischen excodata und dem Kunden geltenden Regelungen, insbesondere:
- diese AGB
- Angebote und Auftragsbestätigungen
- Leistungsbeschreibungen
- produktspezifische Bedingungen
- Zusatzvereinbarungen
2.4 Leistungen
„Leistungen“ sind sämtliche von excodata angebotenen oder erbrachten Leistungen, insbesondere:
- Softwareleistungen
- Managed Services
- Projektleistungen
- sonstige technische oder digitale Leistungen
2.5 Softwareleistungen / SaaS
„Softwareleistungen“ oder „SaaS-Leistungen“ sind Leistungen, bei denen excodata dem Kunden Software zur Nutzung über das Internet oder über technische Schnittstellen bereitstellt.
Dem Kunden wird kein Eigentum an der Software übertragen. Es wird ausschließlich ein zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht eingeräumt.
2.6 Managed Services
„Managed Services“ sind fortlaufende Leistungen, bei denen excodata technische Prozesse oder Datenverarbeitungen im Auftrag des Kunden betreibt, überwacht oder betreut.
Dies umfasst insbesondere:
- Verarbeitung von Produktdaten
- Betrieb und Überwachung von Schnittstellen
- Datentransformation
- elektronische Datenaustauschprozesse
- laufende Betreuung und Support
2.7 Projektleistungen
„Projektleistungen“ sind individuell vereinbarte Leistungen mit definiertem Leistungsumfang, insbesondere:
- Beratung
- Konzeption
- Implementierung
- Individualentwicklung
- Systemintegration
- Automatisierungslösungen
2.8 Account / Nutzerkonto
„Account“ oder „Nutzerkonto“ bezeichnet den personalisierten Zugang des Kunden zu den Leistungen von excodata.
Ein Account wird über einen zentralen Authentifizierungsdienst bereitgestellt und kann den Zugriff auf mehrere Produkte ermöglichen.
2.9 Nutzer
„Nutzer“ sind natürliche Personen, die vom Kunden autorisiert wurden, Leistungen über einen Account zu nutzen.
Der Kunde ist für sämtliche Handlungen seiner Nutzer verantwortlich.
2.10 Credits
„Credits“ sind im Voraus erworbene Nutzungseinheiten zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungen.
Credits werden insbesondere verwendet für:
- Verarbeitungsvorgänge
- Transaktionen
- API-Aufrufe
- datenbezogene Leistungen
Credits stellen kein Zahlungsmittel dar, sondern ein vorab erworbenes Nutzungsrecht.
Credits sind grundsätzlich nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums gültig. Sofern im jeweiligen Angebot, in der Produktbeschreibung oder im Kundenkonto nichts Abweichendes geregelt ist, verfallen Credits nach Ablauf von 12 Monaten ab Erwerb ersatzlos.
Eine Rückerstattung nicht genutzter Credits ist ausgeschlossen.
2.11 Subscription / Abonnement
„Subscription“ oder „Abonnement“ bezeichnet ein wiederkehrendes Nutzungsmodell, bei dem der Kunde gegen Zahlung eines regelmäßigen Entgelts Zugriff auf definierte Leistungen erhält.
Subscriptions können insbesondere folgende Merkmale aufweisen:
- monatliche oder jährliche Laufzeit
- automatische Verlängerung
- inkludierte Nutzungskontingente
- Kombination mit zusätzlichen Credits
Eine Subscription verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird.
2.12 Kombination von Subscriptions und Credits
Subscriptions können ein bestimmtes Nutzungskontingent enthalten.
Wird dieses überschritten, kann die weitere Nutzung über zusätzliche Credits erfolgen, sofern dies für das jeweilige Produkt vorgesehen ist.
Credits und Subscriptions können unabhängig voneinander bestehen oder miteinander kombiniert werden.
Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus:
- dem jeweiligen Angebot
- der Produktbeschreibung
- oder sonstigen Vereinbarungen
2.13 Kundendaten
„Kundendaten“ sind sämtliche Daten, die vom Kunden oder in dessen Auftrag verarbeitet werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Produktdaten
- Katalogdaten
- Transaktionsdaten
- Kommunikationsdaten
- sonstige Inhalte
2.14 Transaktionen / EDI-Daten
„Transaktionen“ sind elektronische Vorgänge oder Datenübertragungen zwischen Systemen.
Dies umfasst insbesondere:
- Geschäftsdokumente wie Bestellungen, Lieferscheine oder Rechnungen
- strukturierte Datenformate wie BMEcat, XML, JSON oder CSV
- EDI-Nachrichten
- automatisierte Systemkommunikation
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten.
excodata übernimmt keine inhaltliche Prüfung oder fachliche Validierung der Transaktionen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
2.15 Drittanbieter und Drittsysteme
„Drittanbieter“ sind Anbieter, die nicht excodata sind.
„Drittsysteme“ sind Systeme, die nicht von excodata betrieben werden.
Dies umfasst insbesondere:
- ERP-Systeme
- PIM-Systeme
- Marktplätze
- externe APIs
2.16 Arbeitsergebnisse
„Arbeitsergebnisse“ sind sämtliche im Rahmen von Leistungen erstellten Ergebnisse, insbesondere:
- Software
- Konfigurationen
- Schnittstellen
- Datenstrukturen
- Dokumentationen
2.17 Verfügbarkeit
„Verfügbarkeit“ bezeichnet die technische Nutzbarkeit von Softwareleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Die konkrete Verfügbarkeit ergibt sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.
2.18 Nutzungsgrenzen
„Nutzungsgrenzen“ sind Einschränkungen der Nutzung von Leistungen, insbesondere in Bezug auf:
- Datenvolumen
- Anzahl von Transaktionen
- Anzahl von Nutzern
- Verarbeitungskapazität
- Zugriffshäufigkeit
Die jeweils geltenden Nutzungsgrenzen ergeben sich aus:
- dem Angebot
- der Produktbeschreibung
- technischen Spezifikationen
- oder sonstigen Vereinbarungen
2.19 Subunternehmer und verbundene Unternehmen
excodata ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer oder verbundene Unternehmen einzusetzen.
Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und diesen Dritten entsteht dadurch nicht.
excodata bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistungserbringung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Vertragsschluss und Vertragsstruktur
3.1 Allgemeines
Die Darstellung von Leistungen, Produkten oder Preisen durch excodata, insbesondere auf Websites, in Anwendungen, in Benutzeroberflächen oder in sonstigen digitalen Systemen, stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
Der Vertrag kommt jeweils erst durch die Annahme durch excodata gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
3.2 Registrierung und Account
Die Registrierung eines Accounts erfolgt über den zentralen Authentifizierungsdienst von excodata.
Mit erfolgreicher Registrierung wird ein Nutzerkonto erstellt.
Die Registrierung allein begründet noch keinen kostenpflichtigen Vertrag über Leistungen von excodata.
3.3 Vertragsschluss bei Softwareleistungen
Ein Vertrag über Softwareleistungen kommt zustande, wenn der Kunde:
- kostenpflichtige Funktionen nutzt oder
- Credits erwirbt oder
- eine Subscription abschließt
und excodata diese Nutzung technisch freischaltet oder bestätigt.
Die Annahme durch excodata erfolgt insbesondere durch:
- Bereitstellung der jeweiligen Leistung
- Freischaltung von Funktionen
- Gutschrift von Credits
- Aktivierung einer Subscription
3.4 Vertragsschluss bei Creditkäufen
Beim Erwerb von Credits gibt der Kunde durch Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald:
- die Zahlung erfolgreich durchgeführt wurde und
- die Credits dem Kundenkonto gutgeschrieben wurden
3.5 Vertragsschluss bei Subscriptions
Beim Abschluss einer Subscription gibt der Kunde durch Bestätigung des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt zustande, sobald:
- die Subscription aktiviert wurde und
- die entsprechende Leistung bereitgestellt wird
Die Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung.
3.6 Vertragsschluss bei Managed Services
Ein Vertrag über Managed Services kommt zustande durch:
- schriftliche Vereinbarung oder
- Annahme eines Angebots durch den Kunden
Die Annahme kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen, insbesondere durch Inanspruchnahme der Leistung.
3.7 Vertragsschluss bei Projektleistungen
Ein Vertrag über Projektleistungen kommt zustande durch:
- ein Angebot von excodata und
- dessen Annahme durch den Kunden
Sofern nicht anders vereinbart, sind Angebote von excodata freibleibend.
3.8 Elektronischer Vertragsschluss
Der Kunde ist verpflichtet, die im Rahmen eines Bestell- oder Buchungsvorgangs gemachten Angaben vor Abschluss zu prüfen.
Eingabefehler können vor Abschluss des Vorgangs über die vorgesehenen Funktionen korrigiert werden.
3.9 Speicherung des Vertragstextes
excodata speichert die Vertragsdaten in elektronischer Form.
Der Kunde kann auf seine Vertragsdaten über sein Nutzerkonto oder auf Anfrage zugreifen, sofern dies technisch vorgesehen ist.
3.10 Zustimmung zu AGB
Mit Abschluss eines kostenpflichtigen Vorgangs, insbesondere beim Kauf von Credits oder beim Abschluss einer Subscription, bestätigt der Kunde, dass er:
- diese AGB zur Kenntnis genommen hat und
- ihnen zustimmt
Ohne Zustimmung zu den AGB ist der Abschluss kostenpflichtiger Leistungen nicht möglich.
3.11 Vertragsstruktur bei mehreren Leistungen
Ein Kunde kann gleichzeitig mehrere Verträge mit excodata haben, insbesondere:
- Softwareleistungen
- Subscriptions
- Creditbasierte Nutzung
- Managed Services
- Projektleistungen
Diese können unabhängig voneinander bestehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3.12 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Zusatzverträge, gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB vor, soweit sie abweichende Regelungen enthalten.
4. Preise, Zahlung und Abrechnung
4.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Maßgeblich sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß:
- Website
- Anwendung
- Angebot
- oder individueller Vereinbarung
4.2 Zahlungsmodelle
excodata bietet unterschiedliche Abrechnungsmodelle an, insbesondere:
- Vorauszahlung für Credits
- wiederkehrende Zahlungen im Rahmen von Subscriptions
- projektbezogene Vergütung
- laufende Vergütung für Managed Services
Die jeweils anwendbaren Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder der Produktbeschreibung.
4.3 Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
- Credits sind im Voraus zu bezahlen
- Subscriptions sind im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode zu bezahlen
- Projektleistungen werden nach Vereinbarung abgerechnet
- Managed Services werden monatlich oder nach Vereinbarung abgerechnet
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zahlung erforderlichen Daten korrekt anzugeben und aktuell zu halten.
excodata behält sich vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder von Bonitätsprüfungen abhängig zu machen.
4.5 Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist excodata berechtigt:
- Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen
- Mahnkosten zu verrechnen
- offene Forderungen sofort fällig zu stellen
Darüber hinaus ist excodata berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise einzuschränken oder auszusetzen.
4.6 Sperre von Leistungen
Bei Zahlungsverzug oder fehlgeschlagener Zahlung ist excodata berechtigt, den Zugriff auf Leistungen vorübergehend zu sperren.
Dies betrifft insbesondere:
- Softwarezugänge
- APIs
- laufende Verarbeitungen
- Managed Services
Die Sperre kann bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen aufrechterhalten werden.
4.7 Subscription Verlängerung und Abrechnung
Subscriptions verlängern sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Die Abrechnung erfolgt zu Beginn jeder Abrechnungsperiode.
Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung oder eine gültige Zahlungsmethode zu sorgen.
4.8 Fehlgeschlagene Zahlungen bei Subscriptions
Schlägt eine Zahlung im Rahmen einer Subscription fehl, ist excodata berechtigt:
- den Zugriff auf die Leistungen einzuschränken oder zu sperren
- die Subscription auszusetzen oder zu beenden
Eine Reaktivierung kann von der erfolgreichen Zahlung der offenen Beträge abhängig gemacht werden.
4.9 Preisänderungen bei laufenden Leistungen
excodata ist berechtigt, Preise für wiederkehrende Leistungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.
Widerspricht der Kunde der Preisänderung nicht und nutzt die Leistungen weiterhin, gelten die neuen Preise als akzeptiert.
Bei wesentlichen Preisänderungen hat der Kunde das Recht, die betroffene Leistung vor Inkrafttreten der Änderung zu kündigen.
4.10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen von excodata mit eigenen Forderungen aufzurechnen, es sei denn, diese sind:
- rechtskräftig festgestellt oder
- von excodata anerkannt
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.11 Rückerstattungen
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von:
- bereits geleisteten Zahlungen
- nicht genutzten Credits
- laufenden Subscription-Zeiträumen
Ausnahmen bestehen nur bei nachweisbaren technischen Fehlern, die im Verantwortungsbereich von excodata liegen.
4.12 Abrechnung von API-Nutzung
Die Nutzung von Programmierschnittstellen (APIs) kann gesondert abgerechnet werden.
Die Abrechnung kann insbesondere erfolgen nach:
- Anzahl von Anfragen
- verarbeiteten Datensätzen
- Datenvolumen
- sonstigen nutzungsabhängigen Kriterien
Die jeweils geltenden Preise, Abrechnungsmodelle und Nutzungsgrenzen ergeben sich aus:
- dem Angebot
- der Produktbeschreibung
- oder der technischen Dokumentation
excodata ist berechtigt, für die Nutzung von APIs technische Beschränkungen festzulegen, insbesondere in Bezug auf:
- Zugriffshäufigkeit
- gleichzeitige Anfragen
- Nutzungskapazität
Bei Überschreitung von Nutzungsgrenzen kann excodata die Nutzung einschränken oder zusätzliche Entgelte verrechnen.
5. Mitwirkungs- und Beistellpflichten des Kunden
5.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zu erbringen, soweit diese für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch excodata erforderlich sind.
Dies umfasst insbesondere:
- Bereitstellung von Informationen und Daten
- Benennung von Ansprechpartnern
- rechtzeitige Abstimmung und Freigaben
- Unterstützung bei Analyse und Fehlerbehebung
5.2 Verantwortung für Daten und Inhalte
Der Kunde ist für sämtliche von ihm bereitgestellten oder übermittelten Daten und Inhalte allein verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere:
- Richtigkeit und Vollständigkeit
- rechtliche Zulässigkeit
- Freiheit von Rechten Dritter
excodata ist nicht verpflichtet, Daten oder Inhalte inhaltlich zu prüfen.
5.3 Qualität und Struktur von Daten
Der Kunde ist verpflichtet, Daten in einer Form bereitzustellen, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
Dies betrifft insbesondere:
- strukturierte Datenformate
- korrekte Datenmodelle
- konsistente Inhalte
Fehlerhafte, unvollständige oder nicht verarbeitbare Daten können zu:
- fehlerhaften Ergebnissen
- zusätzlichem Aufwand
- oder fehlgeschlagener Verarbeitung führen
5.4 Mitwirkung bei Schnittstellen und EDI-Prozessen
Soweit Leistungen die Anbindung oder Nutzung von Schnittstellen oder EDI-Prozessen betreffen, ist der Kunde verpflichtet:
- technische Voraussetzungen bereitzustellen
- Zugangsdaten und Spezifikationen korrekt zu übermitteln
- Änderungen an angebundenen Systemen rechtzeitig mitzuteilen
Der Kunde ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der von ihm eingesetzten Systeme.
5.5 Drittsysteme und Drittanbieter
Soweit Leistungen die Einbindung von Drittsystemen oder Drittanbietern erfordern, ist der Kunde verpflichtet:
- die notwendigen Nutzungsrechte sicherzustellen
- Zugangsdaten bereitzustellen
- die technische Erreichbarkeit sicherzustellen
excodata übernimmt keine Verantwortung für:
- Verfügbarkeit
- Funktionsfähigkeit
- Änderungen von Drittsystemen
5.6 Projektbezogene Mitwirkung
Bei Projektleistungen ist der Kunde verpflichtet:
- Anforderungen vollständig und korrekt zu definieren
- notwendige Entscheidungen und Freigaben zeitnah zu treffen
- Tests und Abnahmen durchzuführen
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
5.7 Folgen fehlender Mitwirkung
Erbringt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in geeigneter Qualität, ist excodata berechtigt:
- Leistungen auszusetzen
- vereinbarte Termine anzupassen
- Mehraufwand gesondert zu verrechnen
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.8 Sicherheit und Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet:
- Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- nur autorisierten Nutzern Zugriff zu gewähren
- Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden
Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten, die über seine Accounts erfolgen.
5.9 Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Leistungen alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.
Dies umfasst insbesondere:
- Datenschutzrecht
- Wettbewerbsrecht
- Exportbestimmungen
- sonstige regulatorische Anforderungen
6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
6.1 Rechte an Leistungen von excodata
Alle Rechte an den von excodata bereitgestellten Leistungen verbleiben bei excodata oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Dies umfasst insbesondere:
- Software
- Quellcode
- APIs
- Algorithmen
- Datenmodelle
- Dokumentationen
- Benutzeroberflächen
Dem Kunden werden ausschließlich die in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte gewährt.
6.2 Nutzungsrechte an Softwareleistungen
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, die bereitgestellten Softwareleistungen im Rahmen des Vertrags zu nutzen.
Die Nutzung ist beschränkt auf:
- die Dauer des Vertrags
- den vereinbarten Funktionsumfang
- die vereinbarte Anzahl von Nutzern oder Nutzungseinheiten
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig.
Die Nutzung kann auch über Programmierschnittstellen (APIs) erfolgen, sofern diese von excodata bereitgestellt werden.
Die Nutzung von APIs ist ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen Funktionalität sowie der jeweils geltenden technischen und vertraglichen Vorgaben zulässig.
6.3 Unzulässige Nutzung
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt:
- Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen
- die Software zu verändern, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke zu erstellen
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung vorzunehmen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist
- Zugangsdaten weiterzugeben oder Dritten Zugriff zu ermöglichen, soweit dies nicht ausdrücklich erlaubt ist
- Leistungen für Dritte als eigene Leistung bereitzustellen oder weiterzuverkaufen, sofern dies nicht vereinbart wurde
- bereitgestellte APIs missbräuchlich zu nutzen, insbesondere durch Umgehung von Nutzungsbeschränkungen, Überlastung von Systemen oder automatisierte Nutzung außerhalb der vorgesehenen Zwecke
6.4 Rechte an Arbeitsergebnissen bei Projektleistungen
Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht.
Das Nutzungsrecht umfasst die Nutzung für eigene betriebliche Zwecke.
excodata bleibt berechtigt:
- allgemeine Konzepte
- Methoden
- Know-how
- wiederverwendbare Komponenten
auch für andere Kunden oder Projekte zu verwenden.
Eine Übertragung von ausschließlichen Rechten erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6.5 Open Source und Drittsoftware
Soweit in Leistungen von excodata Open Source Software oder Drittsoftware enthalten ist, gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Anbieter.
Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen einzuhalten.
6.6 Rechte an Kundendaten
Alle Rechte an den vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben beim Kunden.
Der Kunde räumt excodata das Recht ein, diese Daten zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.
6.7 Referenznennung
excodata ist berechtigt, den Kunden unter Verwendung von Name und Logo als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
6.8 Schutzrechte Dritter
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Nutzung der Leistungen keine Rechte Dritter verletzt werden.
Stellt ein Dritter Ansprüche wegen einer behaupteten Rechtsverletzung geltend, ist der Kunde verpflichtet, excodata unverzüglich zu informieren.
7. Vertraulichkeit
7.1 Vertrauliche Informationen
Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die:
- als vertraulich gekennzeichnet sind oder
- ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind
Dies umfasst insbesondere:
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- technische Informationen
- Datenstrukturen und Datenmodelle
- Kundendaten
- Transaktionen und EDI-Daten
- Projektunterlagen und Konzepte
- Preise und Vertragsinhalte
7.2 Geheimhaltungspflicht
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen:
- streng vertraulich zu behandeln
- ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden
- nicht an Dritte weiterzugeben
7.3 Zulässige Weitergabe
Eine Weitergabe vertraulicher Informationen ist zulässig:
- an Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist
- an Subunternehmer oder verbundene Unternehmen gemäß diesen AGB
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen
In diesen Fällen ist sicherzustellen, dass die empfangenden Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
7.4 Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
- öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden
- unabhängig entwickelt wurden
7.5 Schutz von Kundendaten
excodata verpflichtet sich, Kundendaten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungen zu verarbeiten.
Eine Nutzung für eigene Zwecke erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
7.6 EDI- und Transaktionsdaten
Transaktionen und EDI-Daten gelten als vertrauliche Informationen.
excodata verarbeitet diese Daten ausschließlich technisch zur Durchführung der vereinbarten Leistungen.
Eine inhaltliche Nutzung oder Weitergabe erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
7.7 Dauer der Vertraulichkeit
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Vertrags hinaus fort.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
8.1 Allgemeines
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
8.2 Rollenverteilung
Soweit excodata im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO.
Der Kunde ist in diesem Fall Verantwortlicher.
Soweit excodata personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, erfolgt dies als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
8.3 Auftragsverarbeitungsvertrag
Sofern excodata personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab.
Dieser kann insbesondere elektronisch abgeschlossen werden.
Ohne Abschluss eines solchen Vertrags ist excodata nicht verpflichtet, personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden zu verarbeiten.
8.4 Umfang der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch excodata erfolgt ausschließlich:
- im Rahmen der vertraglichen Leistungen
- auf dokumentierte Weisung des Kunden
- im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben
8.5 Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
- die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften
- die Erteilung rechtmäßiger Weisungen
Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der Daten berechtigt ist.
8.6 Technische und organisatorische Maßnahmen
excodata trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten entsprechend den gesetzlichen Anforderungen.
8.7 Subunternehmer im Datenschutz
excodata ist berechtigt, weitere Auftragsverarbeiter einzusetzen.
Der Kunde stimmt dem Einsatz solcher Subunternehmer zu, sofern diese geeignete Garantien für den Datenschutz bieten.
8.8 Datenübermittlung
Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
8.9 Löschung und Rückgabe von Daten
Nach Beendigung des Vertrags wird excodata personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben löschen oder zurückgeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8.10 Datenschutzerklärung
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch excodata sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
9. Haftung
9.1 Grundsatz
excodata haftet für Schäden des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
9.2 Unbeschränkte Haftung
excodata haftet unbeschränkt für:
- Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
9.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet excodata nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.4 Haftungsausschlüsse
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung ausgeschlossen für:
- entgangenen Gewinn
- mittelbare Schäden
- Folgeschäden
- Datenverluste, soweit diese durch angemessene Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wären
- Schäden aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Daten des Kunden
- Schäden aufgrund von Störungen oder Ausfällen von Drittsystemen
9.5 Haftung für Datenverarbeitung und Ergebnisse
excodata erbringt Leistungen weitgehend automatisiert und auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten.
excodata übernimmt keine Gewähr für:
- die inhaltliche Richtigkeit von Verarbeitungsergebnissen
- die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse
- die Eignung für bestimmte Zwecke
9.6 Haftung bei EDI und Transaktionen
Bei der Verarbeitung von Transaktionen und EDI-Daten haftet excodata nicht für:
- inhaltliche Fehler in den Daten
- fehlerhafte Zuordnungen oder Interpretationen
- Verzögerungen oder Übertragungsfehler, die außerhalb des Einflussbereichs von excodata liegen
9.7 Haftungshöchstgrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung von excodata für alle Schäden aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des Schadens an excodata bezahlt hat.
9.8 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
9.9 Mitverschulden
Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, wird entsprechend berücksichtigt.
10. Vertragsdauer, Kündigung und Sperre
10.1 Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt mit Zustandekommen gemäß Kapitel 3.
Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Für einzelne Leistungen können abweichende Laufzeiten gelten, insbesondere bei Subscriptions oder projektbezogenen Leistungen.
10.2 Laufzeit von Subscriptions
Subscriptions werden für die jeweils vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen.
Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Subscriptions automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Produktbeschreibung.
10.3 Kündigung
Sofern nicht anders vereinbart, können Verträge von beiden Parteien jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden.
Bereits bezahlte Leistungen, insbesondere:
- Subscriptions
- Credits
werden im Falle einer Kündigung nicht rückerstattet.
10.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt
- der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist
- die Nutzung der Leistungen rechtswidrig erfolgt
- der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften verstößt
10.5 Sperre von Leistungen
excodata ist berechtigt, den Zugriff auf Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren, wenn:
- ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt
- ein Sicherheitsrisiko besteht
- der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist
- die Nutzung die Systeme oder andere Kunden beeinträchtigt
Die Sperre bleibt aufrecht, bis der Grund für die Sperre weggefallen ist.
10.6 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht an den Leistungen.
Der Zugriff auf:
- Software
- APIs
- Funktionen
kann eingeschränkt oder beendet werden.
10.7 Daten nach Vertragsende
excodata ist berechtigt, Kundendaten nach Beendigung des Vertrags zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Daten rechtzeitig vor Vertragsende zu sichern.
Eine Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung oder Bereitstellung von Daten besteht nicht.
10.8 Fortgeltung von Bestimmungen
Bestimmungen, die ihrer Natur nach über die Beendigung des Vertrags hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Vertragsende aufrecht.
Dies betrifft insbesondere:
- Haftung
- Vertraulichkeit
- Nutzungsrechte
- Datenschutz
11. Änderungen der AGB und Leistungen
11.1 Änderungen der AGB
excodata ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern:
- dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere aufgrund
- gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen
- technischer Entwicklungen
- Erweiterung oder Änderung der Leistungen
- Anpassung von Geschäftsmodellen
und
- die Änderungen für den Kunden zumutbar sind
11.2 Mitteilung von Änderungen
Änderungen der AGB werden dem Kunden in geeigneter Weise mitgeteilt, insbesondere:
- per E-Mail
- über das Kundenkonto
- oder innerhalb der Anwendung
11.3 Zustimmung zu Änderungen
Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde:
- ihnen ausdrücklich zustimmt oder
- die Leistungen nach Mitteilung der Änderungen weiterhin nutzt
11.4 Widerspruchsrecht
Der Kunde kann Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen.
Widerspricht der Kunde, ist excodata berechtigt, das betroffene Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen.
11.5 Änderungen von Leistungen
excodata ist berechtigt, Leistungen zu ändern, weiterzuentwickeln oder einzustellen, sofern:
- dies aus sachlichen Gründen erfolgt
- die wesentlichen Funktionen der Leistung erhalten bleiben oder
- die Änderung für den Kunden zumutbar ist
11.6 Weiterentwicklung von Softwareleistungen
excodata ist berechtigt:
- Funktionen zu erweitern
- Funktionen zu verändern
- Funktionen einzustellen
Dies gilt insbesondere für:
- Benutzeroberflächen
- APIs
- Datenverarbeitung
- technische Schnittstellen
Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht.
11.7 Einstellung von Leistungen
excodata ist berechtigt, einzelne Leistungen oder Produkte ganz oder teilweise einzustellen.
In diesem Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert.
Bereits bezahlte Zeiträume von Subscriptions werden anteilig berücksichtigt, sofern die Leistung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit eingestellt wird.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
12.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sowie sämtlichen Vertragsverhältnissen zwischen excodata und dem Kunden ist Wien, sofern gesetzlich zulässig.
12.3 Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz von excodata.
12.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis.
12.5 Abtretung
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von excodata an Dritte abzutreten.
excodata ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen zu übertragen.
12.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
B1. Besondere Bedingungen für Softwareleistungen (SaaS)
B1.1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Regelungen dieser AGB für sämtliche von excodata bereitgestellten Softwareleistungen.
Im Falle von Widersprüchen gehen diese Bestimmungen den allgemeinen Regelungen vor.
B1.2 Leistungsumfang
excodata stellt dem Kunden Softwareleistungen zur Nutzung über das Internet oder über technische Schnittstellen zur Verfügung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:
- der jeweiligen Produktbeschreibung
- der Dokumentation
- oder individuellen Vereinbarungen
Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
B1.3 Technische Bereitstellung
Die Softwareleistungen werden in der jeweils aktuellen Version bereitgestellt.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Version oder Funktionalität besteht nicht.
excodata ist berechtigt, die technische Infrastruktur, Architektur oder eingesetzte Technologien jederzeit zu ändern.
B1.4 Verfügbarkeit
excodata ist bemüht, die Softwareleistungen möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen.
Eine jederzeitige Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Insbesondere kann es zu Einschränkungen kommen durch:
- Wartungsarbeiten
- technische Störungen
- höhere Gewalt
- Einflüsse außerhalb des Einflussbereichs von excodata
B1.5 Wartung und Updates
excodata ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen und Updates einzuspielen.
Dies kann zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen.
Soweit möglich, werden Wartungsarbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
B1.6 Nutzungsvoraussetzungen
Der Kunde ist verantwortlich für die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Softwareleistungen.
Dies umfasst insbesondere:
- Internetverbindung
- kompatible Systeme
- aktuelle Softwareumgebungen
B1.7 Accounts und Zugriff
Die Nutzung der Softwareleistungen setzt ein Nutzerkonto voraus.
Der Zugriff erfolgt über Authentifizierungsmechanismen von excodata.
Der Kunde ist verantwortlich für:
- die Verwaltung von Nutzern
- die Vergabe von Zugriffsrechten
- die Nutzung im eigenen Verantwortungsbereich
B1.8 Nutzungsumfang
Die Nutzung der Softwareleistungen ist beschränkt auf:
- den vereinbarten Umfang
- die vorgesehenen Funktionen
- die definierten Nutzungsgrenzen
Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig.
B1.9 Einschränkung und Aussetzung von Leistungen
excodata ist berechtigt, die Nutzung von Softwareleistungen vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, wenn:
- technische Gründe dies erfordern
- Sicherheitsrisiken bestehen
- Nutzungsgrenzen überschritten werden
- ein Verstoß gegen diese AGB vorliegt
B1.10 Datensicherung
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
excodata ist nicht verpflichtet, Daten dauerhaft zu speichern oder vorzuhalten.
B1.11 Änderungen von Softwareleistungen
excodata ist berechtigt, Softwareleistungen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen.
Ein Anspruch auf unveränderte Bereitstellung besteht nicht.
B1.12 Drittanbieter und Integrationen
Die Nutzung von Softwareleistungen kann die Einbindung von Drittsystemen oder Drittanbietern erfordern.
excodata übernimmt keine Verantwortung für:
- Verfügbarkeit
- Funktionsfähigkeit
- Änderungen
dieser Systeme.